Die Verwendung von Grills jeglicher Art ist ab sofort auf allen öffentlichen Plätzen des Madine-Geländes verboten, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor.

Bestimmte Grillpraktiken werden in den folgenden Bereichen unter Vorbehalt geduldet und geregelt:

  • Zur Unterkunft in Gites und Zirkuswagen
  • Zu den „Wohnmobil“-Bereichen
  • Auf dem Zeltplatz
  • Durch eine Ausnahmegenehmigung des Vorstandes

An den beiden Standorten Nonsard und Heudicourt ist das Grillen aus folgenden Gründen nicht mehr erlaubt:

  • Gewährleistung der Sicherheit von Sachen und Personen;
  • Respektieren der Artenvielfalt und unserer Umweltverpflichtungen. Die Praxis des Grillens begünstigt die Verschmutzung des Bodens durch Brandrückstände und führt zu visuellen Beeinträchtigungen und Geruchsbelästigungen.

Picknicks sind natürlich auf der gesamten Basis erlaubt, wobei alle Maßnahmen für Sauberkeit und Respekt vor dem Gelände getroffen werden ♻️